Beitragsordnung des Vereins
MYOSOTIS e.V.
§ 1 Grundlage und Geltungsbereich
- Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 5 der Vereinssatzung die Art, Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge, etwaiger Umlagen sowie Sonderregelungen in Notsituationen.
- Sie gilt für alle Mitglieder des Vereins entsprechend ihrer Mitgliedschaftsform nach § 3 der Satzung.
§ 2 Mitgliedsarten und Beiträge
- Ordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 2,50 € pro Monat (30,00 € jährlich).
- Fördermitglieder leisten einen frei wählbaren Mitgliedsbeitrag, mindestens jedoch 2,50 € pro Monat (30,00€).
- Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.
- Jugendliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 1,50 € pro Monat (18,00 € jährlich).
§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise
- Mitgliedsbeiträge sind jährlich am 01. Januar zu entrichten.
- Bei unterjährigen Eintritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem nächsten Monatsersten für das aktuelle Jahr erhoben.
- Bei unterjährigem Austritt wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren.
- Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand durch eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der Vorstand durch Beschluss festlegt.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Zahlungserleichterungen und Notsituationen
- In begründeten Fällen (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, wirtschaftliche Notlage) kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Mitglieds:
– den Beitrag stunden,
– den Beitrag zeitweise ermäßigen oder
– ganz von der Beitragspflicht befreien.- das Mitglied ganz oder teilweise von einer Umlagezahlung befreien - Der Antrag ist formlos zu stellen und vertraulich zu behandeln.
§ 5 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 17. November 2025 in Kraft. Sie ersetzt alle vorhergehenden Beitragsordnungen.
§ 6 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind:
-
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
