Beitragsordnung des Vereins

MYOSOTIS e.V.

[Stand: 17. November 2025]

§ 1 Grundlage und Geltungsbereich

  1. Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 5 der Vereinssatzung die Art, Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge, etwaiger Umlagen sowie Sonderregelungen in Notsituationen.
  2. Sie gilt für alle Mitglieder des Vereins entsprechend ihrer Mitgliedschaftsform nach § 3 der Satzung.

§ 2 Mitgliedsarten und Beiträge

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 2,50 € pro Monat (30,00 € jährlich).
  2. Fördermitglieder leisten einen frei wählbaren Mitgliedsbeitrag, mindestens jedoch 2,50 € pro Monat (30,00€).
  3. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.
  4. Jugendliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 1,50 € pro Monat (18,00 € jährlich).

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Mitgliedsbeiträge sind jährlich am 01. Januar zu entrichten.
  2. Bei unterjährigen Eintritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem nächsten Monatsersten für das aktuelle Jahr erhoben.
  3. Bei unterjährigem Austritt wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.
  4. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren.
  5. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand durch eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der Vorstand durch Beschluss festlegt.
  6. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Zahlungserleichterungen und Notsituationen

  1. In begründeten Fällen (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, wirtschaftliche Notlage) kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Mitglieds:
    – den Beitrag stunden,
    – den Beitrag zeitweise ermäßigen oder
    – ganz von der Beitragspflicht befreien.- das Mitglied ganz oder teilweise von einer Umlagezahlung befreien
  2. Der Antrag ist formlos zu stellen und vertraulich zu behandeln.

§ 5 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 17. November 2025 in Kraft. Sie ersetzt alle vorhergehenden Beitragsordnungen.

§ 6 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand

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