Informationen zum Ticketkauf 

 

Zur Vereinfachung wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet, obwohl selbstverständlich alle Geschlechter gemeint sind.

 

§1 Vertragsabschluss

  1. Tickets für das MYOSOTIS Festival sind auf mehreren Vertriebswegen erhältlich. Neben der Möglichkeit, Tickets online über die Website (www.myosotis-festival.de) zu erwerben, sind Tickets auch auf öffentlichen Veranstaltungen an offiziellen MYOSOTIS Festival-Ständen sowie an der Abendkasse erhältlich. Der Veranstalter garantiert nur dann ein gültiges Festivalticket, wenn dieses über einen der genannten Vertriebswege direkt beim Veranstalter und nicht über den Verkauf von Dritten erworben wurde.
  2. Die Zustimmung zum Vertragsschluss wird im Online-Kaufprozess durch den Kunden gegeben, indem dieser auf das Feld „Jetzt kaufen“ drückt. Der Veranstalter bestätigt den Vertragsschluss durch das Zusenden der Kaufbestätigung inklusive Bestellnummer an die angegebene E-Mail. Erhält der Kunde keine Kaufbestätigung, ist kein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
  3. Der Veranstalter behält sich ein einseitiges Rücktrittsrecht vor, wenn der Kunde gegen Vertragsbedingungen verstößt oder versucht, Vertragsbedingungen zu umgehen. Eine Stornierung wird durch die Rückerstattung des Kaufpreises und den damit einhergehenden Gültigkeitsverlust von Tickets und Wertmarken wirksam.

 

§2 Widerruf für den Ticketkauf

  1. Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB gilt das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nicht anders vereinbart haben, nicht für “Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.”
  2. Das MYOSOTIS Festival ist eine Dienstleistung, die in direktem Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung steht. Mit dem Kauf eines Tickets erwirbt der Kunde das Recht, an dieser Dienstleistung zu einem vorher festgelegten Termin (03.08.2024, 15:00 bis 23:00 Uhr) teilzunehmen. Somit besteht für das Festivalticket, unabhängig von der erworbenen Preiskategorie, nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. 

 

§3 Widerruf für den Kauf von „Wertmarken“

  1. Am Festivaltag werden Wertmarken in Papierform als Zahlungsmittel für den Erwerb von Getränken, Speisen und sonstigen Waren verwendet. Wertmarken können entweder direkt am Festivaltag in Papierform oder im Voraus als digitales Wertmarken-Ticket online erworben werden. Das digitale Wertmarken-Ticket lässt sich am Festivaltag durch das Vorzeigen des QR-Codes in physische Wertmarken umtauschen.
  2. Der Widerruf eines über das Internet erworbenen digitalen „Wertmarken“-Tickets ist jederzeit möglich, solange der Kunde das digitale Ticket nicht durch Vorzeigen des QR-Codes am Festivaltag gegen eine Papier-Wertmarke eingetauscht hat.
  3. Papier-Wertmarken können ausschließlich am Festivaltag (03.08.2024) zwischen 15 Uhr und 23 Uhr zurückgegeben werden. Hierbei wird nicht der volle Kaufpreis, sondern lediglich der auf der Wertmarke verbleibende Geldbetrag erstattet. Wertmarken in Papierform, die nach 23 Uhr am Festivaltag nicht zurückgegeben wurden, sind nicht erstattungsfähig. 

 

§4 Veranstaltungsausfall durch Absage, Unterbrechung oder Abbruch

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Veranstaltungsbesuch über einen möglichen Veranstaltungsausfall über www.myosotis-festival.de zu informieren.
  2. Kommt es zu einem Leistungsausfall durch Absage, Unterbrechung, Abbruch oder Verschiebung der Veranstaltung, erstattet der Veranstalter den auf dem Ticket beschriebenen Preis sowie den Gegenwert der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Wertmarken. Die sonstigen Kosten des Kunden, wie zum Beispiel An- und Abreise, Unterbringung etc., sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Eine Absage, Unterbrechung, Abbruch oder Verschiebung der Veranstaltung ist auch noch nach Veranstaltungsbeginn möglich.
  3. Ist die Ursache der Absage, Unterbrechung, Verschiebung oder des Abbruchs des MYOSOTIS Festivals auf höhere Gewalt zurückzuführen (siehe „Force-Majeure-Klausel“ §4 Absatz 5), bleibt das Ticket bis zur nächsten Ausgabe des MYOSOTIS Festivals gültig. Diese Folgeveranstaltung wird voraussichtlich zur etwa gleichen Zeit im Folgejahr stattfinden. Der Termin der Folgeveranstaltung wird binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe des Veranstaltungsausfalls veröffentlicht. Eine Erstattung des angegebenen Ticketpreises kann bis drei Monate vor dem Termin der Folgeveranstaltung beantragt werden. Hierzu ist der Wunsch nach Erstattung fristgerecht per E-Mail an info@myosotis-festival.de zu richten. Wertmarken bleiben ebenfalls weiterhin gültig. Die Erstattung von Wertmarken ist, wie in §2 Absatz 2 beschrieben, jederzeit möglich.
  4. Sollte das Festivalgelände aufgrund höherer Gewalt geräumt werden müssen, ist aus organisatorischen Gründen eine Rückerstattung von Papier-Wertmarken nicht möglich. Im Falle einer Geländeräumung ist das Festivalgelände unverzüglich über den kürzesten Weg zu verlassen.
  5. Unter den Begriff „Höhere Gewalt“ (Force-Majeure-Klausel) fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – selbst wenn sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Kontrolle der beteiligten Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane und Taifune sowie andere Unwetter, die eine Gefahr für die Besucher der Veranstaltung darstellen, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (insbesondere wenn eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt hat), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, militärische oder zivile Putsche, Aufstände, Blockaden, sowie Behörden- oder Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrungen. Ebenfalls dazu zählen Maßnahmen, Anordnungen oder Verfügungen von staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, die Veranstaltung verhindern und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren. 

 

§5 Ausschluss von Gästen

  1. Sollten Gäste Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen (z.B. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, sexuelle Belästigung, Handel mit Betäubungsmitteln etc.), Feuerwerkskörper zünden, Waffen mitführen oder in sonstiger Weise zum Schaden Dritter, des Veranstalters oder zu ihrem eigenen innerhalb des Festivalgeländes auffällig werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Gäste von der Veranstaltung auszuschließen und ihnen den erneuten Eintritt zu untersagen.
  2. Im Fall eines Festivalausschlusses ist eine Rückerstattung des Ticket- oder Papier-Wertmarkenpreises für den Gast ausgeschlossen.